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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reise- und Zahlungsbedingungen
Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssen sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn Sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Prospekt. Diese Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Marken der Geomedia Tours GmbH.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der auf der Vorderseite dokumentierten auf der Grundlage unseres Reiseprospektes zustande gekommenen Erklärung ist der Reisevertrag mit uns zustande gekommen. Die Einzelheiten des Vertrages ergeben sich zusammenfassend aus der Ihnen zugehenden Buchungsbestätigung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf. 1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tagen vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. 1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. 1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis am Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20 % (auf volle EURO abgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt (Zahlungseingang) ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt. 2.1. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten. 2.2. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.

3. Leistungen, Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 3.2. Ihre Reise beginnt und endet je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer, zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen. 3.3. Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. 3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihren gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich. 3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Person mitreist. Es wird jedoch eine Bearbeitungspauschale von 25,- EUR erhoben. Kosten, die für Kinder unter 2J. im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes in Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen in Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung von zwei vollbezahlenden Gästen werden, soweit sie älter als 2 Jahre sind, in separaten Doppelzimmern, im Appartement oder in der Zimmer-Suite untergebracht. Nichtermäßigt: Mehrpreis, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen bei Bahnreise) und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf der Fernreise. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten. 3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserem Katalog.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind unerstattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- und Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten. 4.2. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort. 4.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf dem Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 %des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleitung uns gegenüber geltend zu machen.


5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisbeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Geomedia-Tours GmbH. 5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an(z.B.: wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unserer Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. 5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, wie folgt:

bei Flugreisen(und allen City- & Kurzreisen)
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ...............................................................20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt..........................................................30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt..........................................................50%
ab dem 14 Tag vor Reiseantritt.................................................................75%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung
nach Reisebeginn......................................................................................90%
bei Auto-, Bahn- und Busreisen
(außer Ferienwohnungen sowie bei eigener und Busanreise Disneyland Paris)
bis 35 Tage vor Reisebeginn......................................................................10%
ab 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn............................................................25%
ab 21. Tag gelten die gleichen Rücktrittspauschalen wie bei Flugreisen
bei Seereisen bis 60 Tage vor Reisebeginn
vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn.........................................................20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn.........................................................40%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn.........................................................60%
ab 14 Tage vor Reisebeginn......................................................................85%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn............................................................90%
des Reisepreises, jeweils auf volle EURO abgerundet bei Ferienwohnungen
pro Wohnung bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn......................29 %
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn...............................60 %
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn............................................................80 %
des Mietpreises, jeweils auf volle EURO aufgerundet.

Werden nach Buchung der Reise vom Reisenden Änderungen z.B.: hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, die Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Kreuzfahrten bis 60 Tage, bei Flugreisen bis 30 Tage, bei Auto-, Bahn- und Busreisen bis 35 Tage, jeweils vor Reiseantritt 18,- EURO je Reiseanmeldung, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt 16,- EURO je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen 16,- EURO. Der Reisende darf nachweisen, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die vorgenannten Pauschalen ist. 5.4. Wir können einem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 5.5. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Bahnfahrkarten oder Fahrtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis verrechnen müssen. 5.6. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Reise entstanden ist.

6. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die mit Bestätigung der Reise abgeschlossen werden sollte. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies innerhalb der nächsten 14 Tage, jedoch vor Reiseantritt, direkt bei uns nachgeholt wird. Die gezahlten Prämien für jegliche Art von Versicherungen die für eine Reise abgeschlossen wurden werden bei Stornierungen oder Widerruf nicht zurückerstattet. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir einen Komplettschutz. Der Abschluss sollte unmittelbar nach Erhalt der Reisebestätigung erfolgen.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis gezahlte Leistungen werden unverzüglich erstattet. 7.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Gewährleistung
9.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. 9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld übernehmen wir keine Haftung. 9.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.

10. Haftung, Verjährung
10.1. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich weitervermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. Als Fremdleistung gelten auch Transporte die durch die Hotels durchgeführt werden oder separate Ausflüge. 10.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. 10.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solcher beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 10.4. Kommt Geomedia-Tours GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetztes und für den internationalen Luftverkehr nach den internationalen Luftverkehrsabkommen (Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montreal etc.). Nach diesen Vorschriften ist die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigungen von Gepäck unter Umständen beschränkt.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Bitte beachten Sie die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat. 11.2. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

12. Flugdurchführung und Transfer
12.1. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der gesamte Zuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises. Auch können die Flüge ohne vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in Umsteigeflüge geändert werden, wenn der Reisezuschnitt hierdurch nicht beeinträchtigt wird. 12.2. Kann dem Reisenden aufgrund von Umständen, die allein in seiner Person liegen, seitens Geomedia Tours eine Flugplanänderung nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist Geomedia Tours für alle daraus resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde, um einen Zugang zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der Reisende im Rahmen seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristige Änderungen mitgeteilt bekommen kann. 12.3. Bei der Buchung von reinen Flugreisen (Nur-Flüge) gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Soweit nicht ein Linienflug geschuldet wird, bleiben kurzfristige Flugzeiten- und Flugplanänderungen, sowie Änderungen des Fluggerätes oder Fluggesellschaften ebenfalls vorbehalten. Der Reisende ist bei der Buchung eines Nur-Fluges verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Rückflug bei der in seinen Reiseunterlagen angegebenen Vertretung der Firma Geomedia Tours die Rückflugzeiten bestätigen zu lassen.

13. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die "Black List" ist auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (www.lba.de) abrufbar.

14. Allgemeine Bestimmungen
14.1. Alle Angaben in unserem Prospekt werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. 14.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 14.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. 14.4. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
15.1 Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. 15.2 Gerichtsstand a) Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. b) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Auftragnehmers. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.

Geomedia Tours GmbH
Bremer Straße 38
49624 Löningen
Stand: August 2008 – 34/08
HRB-Nr. 150679 Handelsregister Oldenburg


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